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Einblicke in den deutschen Strafvollzug

Die Generaldirektion „Erweiterung der Europäischen Kommission“ rief 1996 das Programm TAIEX („Informationsaustausch und technische Unterstützung”) ins Leben. Es unterstützt EU-Kandidatenländer dabei, das nationale Recht an die EU-Gesetzgebung („Acquis communautaire“) anzugleichen.

Neben den Kandidatenländern sind auch die Staaten des westlichen Balkans, die Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik, Russland und die türkisch-zypriotische Gemeinschaft Begünstigte des TAIEX-Programms. In den letzten Jahren haben beispielsweise Kroatien und Montenegro, auch dank der Unterstützung durch TAIEX, den offiziellen Status von EU-Kandidatenländern zugesprochen bekommen.

Im Rahmen dieses Projektes waren am 22.06.17 drei Bedienstete vom Justizvollzug und dem Ministerium aus dem Kosovo zu Besuch in Wilhelmshaven um sich über den hiesigen offenen Vollzug und durch einen Besuch im Vollzugsmuseum zu informieren. Nach einem Vortrag durch Herrn Meyer erhielt die Delegation die Möglichkeit sich durch einen Rundgang durch die Abteilung einen eigenen Eindruck zu verschaffen sowie am Ende der Führung auch das in einem Bunker untergebrachte Vollzugsmuseum zu besichtigen.

Derzeit sind in Wilhelmshaven 70 Männer im Alter von 22 - 66 Jahren mit einer maximalen Haftdauer von 4 Jahren untergebracht, bei denen durch eine gesonderte Überprüfung eine Flucht oder ein Missbrauch der gelockerten Bedingungen nicht zu befürchten ist. Die meisten Gefangenen haben jedoch nur eine Haftstrafe von unter einem Jahr zu verbüßen und werden durch Behandlungs- und Bildungsmaßnahmen auf ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Begehung von weiteren Straftaten vorbereitet. Die Abteilung bietet ebenfalls Maßnahmen zur Förderung der sozialen Kompetenzen an, fördert die regelmäßige Arbeit, Disziplin und das Durchhaltevermögen der Gefangenen. Gerade im offenen Vollzug sind die Chancen auf eine dauerhafte Reintegration in die Gesellschaft am höchsten, da hier Gefangene mit einer geringen strafrechtlichen Vorbelastung und einer positiven Sozialprognose untergebracht werden. Gemäß der bundesweiten Rückfalluntersuchung (Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, Eine bundesweite Rückfalluntersuchung, 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010, Jörg-Martin Jehle, Hans-Jörg Albrecht, Sabine Hohmann-Fricke und Carina Tetal in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz) wurde nur etwa jeder Dritte (34%) der 2007 strafrechtlich Sanktionierten bzw. aus der Haft Entlassenen innerhalb eines Risikozeitraums von drei Jahren erneut straffällig.In den meisten Fällen handelt es sich hierbei nicht um so schwere Rückfälle, dass die Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung notwendig wurde. Sofern eine erneute strafrechtliche Reaktion erfolgte, führte dies überwiegend nicht zu einer vollstreckten Freiheitsentziehung, sondern zu milderen Sanktionen. So wurden nur 4 % erneut zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Gruppenbild
T. Gerdes (JVA OL), Rasim Gashi (Dolmetscher), Nebih Halilih (Head of Legal Office), Sokol Zogaj (General Direktor), Uwe Meyer (JVA OL), Rasim Selmani (High Security Prison Direktor), Marco Rüdebusch (Stv. Anstaltsleiter der JVA OL), M. Cramme (JVA OL)

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