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Langzeitbesuch in der JVA Oldenburg

Der Langzeitbesuch bietet Gefangenen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, ihre Beziehung auch während der Haft aufrechtzuerhalten und zu pflegen. Die beiden eigens dafür zur Verfügung stehenden Räume der JVA Oldenburg gewährleisten ungestörte und vertrauliche Besuche, die eine intensivere und natürlichere Kommunikation ermöglichen und bei denen es auch zu intimen Kontakten kommen kann. Bei Strafgefangenen stellt der Langzeitbesuch eine Behandlungsmaßnahme dar, die dazu dienen soll, die Bindung an die außerhalb der Strafhaft bestehende Lebensgemeinschaft und Familie zu fördern, um damit die Wiedereingliederung des Gefangenen nach der Haft zu erleichtern. Die Teilnahme am Langzeitbesuch ist sowohl für Untersuchungs- als auch für Strafgefangene möglich. Es sind maximal fünf Personen, davon höchstens drei Erwachsene gleichzeitig zum Langzeitbesuch zugelassen. Zum Langzeitbesuch zugelassen werden können Angehörige im Sinne des Strafgesetzbuchs sowie Personen, die einen günstigen Einfluss erwarten lassen. Der günstige Einfluss ist bei sonstigen Personen wird vorher durch ein Kontaktgespräch festgestellt.


Langzeitbesuchszeiten


Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr

(maximal 6 Stunden in diesem Zeitraum; zur Arbeit verpflichtete Gefangene möglichst ab 14:30 Uhr)


Vom Inhaftierten wird die Besuchszeit innerhalb der Rahmenzeiten beantragt.

Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

(maximal 6 Stunden in diesem Zeitraum) Vom Inhaftierten wird die Besuchszeit innerhalb der Rahmenzeiten beantragt.

Es sind maximal drei Personen gleichzeitig zum Langzeitbesuch zugelassen.

Langzeitbesuchsraum der JVA Oldenburg   Bildrechte: JVA Oldenburg
Langzeitbesuchsraum der JVA Oldenburg

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Besuchsdienst JVA Oldenburg

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