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Briefe/Wäsche

Briefe
Briefe können unbeschränkt abgeschickt und empfangen werden. Die Kosten sind vom Inhaftierten zu tragen. Der Schriftwechsel von oder an Untersuchungsgefangene wird vom zuständigen Rich-ter/in durch eine Textkontrolle und von der Vollzugseinrichtung eine Sichtkontrolle überwacht. Der Schriftwechsel der Strafgefangenen wird von der Anstalt durch eine Sicht- und Textkontrolle überwacht. Bitte übersenden Sie keine Blanko-Umschläge, leere Karten, Postkarten oder Briefbögen. Pakete dürfen nur mit Erlaubnis der Anstalt im angemessenen Umfang empfangen oder versendet werden. Für den Empfang eines Paketes beantragt der Inhaftierte eine Paketmarke, die dann vorab dem Absender durch den Gefangenen übermittelt wird. Das Einbringen eines Paketes ist nur mit der Paketmarke möglich. Für Untersuchungsgefangene muss die Zustimmung des Gerichtes vorliegen. Es dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel sowie Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstatt gefährden, enthalten sein.

Wäsche
Sie können dem Inhaftierten frische Wäsche mitbringen, jedoch sind Reisetaschen oder Koffer nicht gestattet. Bitte verwenden Sie Plastiktüten. Zum Einbringen der Wäsche benötigen Sie einen Wäschebegleitzettel, der Ihnen vom jeweiligen Inhaftierten zugesandt bzw. beim Besuch überge-ben wird. Es kann pro Woche max. eine Tüte Wäsche eingebracht werden. Beim Besuch kann benutzte Wäsche aus der Anstalt gegeben werden.

Pakete in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg
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