Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Besuchsdienst JVA Oldenburg
Jede Person muss vor Besuchen von Untersuchungsgefangenen beim zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine Besuchsgenehmigung einholen. Bei Besuchen von Strafgefangenen ist dies nicht erforderlich. Die Besuchertermine werden vom Inhaftierten schriftlich beantragt. Folgebesuche können auch mit dem Besuchsdienst vor Ort vereinbart werden. Telefonische Terminvereinbarungen sind nicht möglich. Sie werden durch Ihre inhaftierten Angehörigen über die Termine unterrichtet. Vor dem Betreten der Anstalt müssen Sie sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können (Führerscheine werden nicht anerkannt). Beim Betreten der Anstalt werden Sie mittels Detektoren durchsucht, bitte nehmen Sie nur unbedingt erforderliche Gegenstände mit, Handys dürfen nicht mit in die Anstalt gebracht werden. Für einen Säugling oder Kleinkind dürfen jeweils ein Babyfläschchen mit Inhalt und maximal 3 Babywindeln mit eingebracht werden. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Besuchstermin. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt Oldenburg im Innen- und Außenbereich videoüberwacht wird. Zudem weisen wir darauf hin, dass gem. § 115 OWiG ordnungswidrig handelt, wer unbefugt einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt oder sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt.
Besuchszeiten im Gruppenbesuchsraum
montags und dienstags, sowie donnerstags und freitags von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr
mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
samstags in geraden Kalenderwochen von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Für Besuche im Gruppenbesuchsraum werden pro besuchten Gefangenen maximal 6 Personen zugelassen, wovon maximal 3 Personen über 18 Lebensjahre sein dürfen.
Besuchszeiten im Einzelbesuchsraum
mittwochs von 13:15 Uhr bis 16:45 Uhr
donnerstags von 13:15 Uhr bis 19:15 Uhr