Niedersachsen klar Logo

Regulärer Besuch

Jede Person muss vor Besuchen von Untersuchungsgefangenen beim zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine Besuchsgenehmigung einholen, bei Besuchen von Strafgefangenen ist dies nicht erforderlich. Die Besuchertermine werden vom Inhaftierten schriftlich beantragt. Folgebesuche können auch mit dem Besuchsdienst vor Ort vereinbart werden. Telefonische Terminvereinbarungen sind nicht möglich. Sie werden durch Ihre inhaftierten Angehörigen über die Termine unterrichtet.

Vor dem Betreten der Anstalt müssen Sie sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen (Führerscheine werden nicht anerkannt). Beim Betreten der Anstalt werden Sie mittels Detektoren durchsucht. Aus diesem Grund erscheinen Sie bitte pünktlich zum Besuchstermin, idealerweise eine halbe Stunde vor Besuchsbeginn.

Bitte nehmen Sie nur unbedingt erforderliche Gegenstände mit, Handys dürfen nicht mit in die Anstalt gebracht werden. Für einen Säugling oder Kleinkind dürfen jeweils ein Babyfläschchen mit Inhalt und maximal 3 Babywindeln mit eingebracht werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt Oldenburg im Innen- und Außenbereich videoüberwacht wird. Zudem weisen wir darauf hin, dass gem. § 115 OWiG ordnungswidrig handelt, wer unbefugt einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt oder sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt.


Besuchszeiten im Gruppenbesuchsraum


montags und dienstags, sowie donnerstags und freitags von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr

samstags in geraden Kalenderwochen von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Für Besuche im Gruppenbesuchsraum werden pro besuchten Gefangenen maximal 3 Personen zugelassen.

Im Gruppenbesuchsraum sind über jedem Tisch Kameras angebracht, die den Besuchsdienst bei der Überwachung unterstützen.

Gruppenbesuchsraum der JVA Oldenburg   Bildrechte: JVA Oldenburg
Gruppenbesuchsraum der JVA Oldenburg

Besuchszeiten im Einzelbesuchsraum


mittwochs von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Einzelbesuche werden aufgrund richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Anordnung optisch und akustisch überwacht. Für den Einzelbesuch werden, einschließlich Kinder, maximal 3 Personen zugelassen. Der Besuchsdienst teilt Ihnen mit, in welchem Raum sie sich zu begeben haben, in dem der Besuch stattfinden wird. Die Besuche werden von den Besuchsbediensteten optisch und akustisch bzw. offen überwacht. Die Ausnahme bildet der Langzeitbesuch.
Einzelbesuchsraum der JVA Oldenburg   Bildrechte: JVA Oldenburg
Einzelbesuchsraum der JVA Oldenburg

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Besuchsdienst JVA Oldenburg

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln