Zahlstelle und Bankverbindung
Bareinzahlungen in der Zahlstelle können nur zu den Öffnungszeiten der Zahlstelle erfolgen, wenn gleichzeitig ein Besuch des Inhaftierten stattfindet.
Ausgenommen sind Einzahlungen für Ersatzfreiheitsstrafen.
Öffnungszeiten der Zahlstelle
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag und vor Feiertagen: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Auch die Überweisung von Geldbeträgen ist möglich.
Ersatzfreiheitsstrafen
Die Zahlung der Geldbeträge in der Anstalt kann nur in bar erfolgen. Einzahlungen von Außenstehenden sind zu folgenden Zeiten möglich:
Werktags: 07:00 – 19:00 Uhr
Wochenende und Feiertage: 09:00 – 17:00 Uhr
Zahlungen während des Nachteinschlusses werden nicht ermöglicht.Bankverbindung
Zahlungsempfänger: Justizvollzugsanstalt Oldenburg
Verwendungszweck: Name des Inhaftierten und, soweit bekannt, die Gefangenenbuchnummer
Bank: Landessparkasse Oldenburg
BIC : SLZODE22
IBAN: DE53 2805 0100 0000 5850 75
Als Strafgefangener besteht gem. § 46 Abs. 2 NJVollzG die Möglichkeit, bis zu 12 mal im Jahr einen Betrag zum Einkaufen einzahlen zu lassen. Dieser Betrag darf von anderen Personen nicht gepfändet werden und steht damit dem Gefangenen voll zur Verfügung. Der Höchstbetrag richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen und beträgt 194,16 € im Kalenderjahr. Bei einem höheren Einzahlungsbetrag im Kalenderjahr steht das übersteigende Geld nicht für den Einkauf zur Verfügung. Damit das Geld auch für den richtigen Zweck verwendet wird, ist der Verwendungszweck „§ 46 Abs.2 NJVollzG oder Hausgeld“ mit Namen und Geburtsdatum kenntlich zu machen. Auch bei Bareinzahlungen muss an der Zahlstelle der Verwendungszweck genannt werden.