
GIV - Gefangeneninteressenvertretung
Durch die aktive Teilnahme an der Verantwortung im Vollzugsgeschehen soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein Leben in sozialer Verantwortung schon im Vollzug zu erproben.
Die GIV der Insassen soll ihr Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Gestaltung des Vollzuges gemäß den Vorgaben anregen und stärken. Sie soll außerdem das Zusammenwirken zwischen den Gefangenen und den Bediensteten fördern.
Dem Wesen des behandlungsorientierten Vollzuges entsprechend ist die Gefangeneninteressenvertretung in allen Bereichen und Ebenen der Anstalt anzusiedeln. Dies gilt für alle Behandlungs- und Funktionsgruppen in den Bereichen von Arbeit, Ausbildung, Therapie und Freizeit sowie für alle organisatorischen Gliederungen auf den Ebenen der Wohngruppen, der Abteilungen und der Gesamtanstalt.
Die Teilnahme der Gefangenen an der Interessenvertretung bedeutet dabei jedoch nicht, dass ein Teil der Entscheidungsgewalt in der JVA den Gefangenen übertragen werden soll. Die Anstaltsleitung ist lediglich verpflichtet, sich mit den Vorstellungen der Gefangenen, ihren Anregungen und Vorschlägen in einem gemeinsamen Gespräch auseinander zusetzen und gegebenenfalls die gemeinsam gefundene Lösung in ihre Entscheidung einzubeziehen.
