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Wäsche / Kleidung

In der Justizvollzugsanstalt Oldenburg ist eigene Kleidung und Bettwäsche zulässig, wenn der Gefangene die Kosten für Reinigung und Instandsetzung selbst trägt. Andernfalls ist Bekleidung und Bettwäsche von der JVA Oldenburg zu nutzen. Pro Quartal kann vom Gefangenen ein Wäschebeleg oder Wäschepaket, unter Beachtung der Höchstmengen, beantragt werden, die dann vorab dem Absender durch den Gefangenen übermittelt wird. Das Einbringen eines Paketes ist nur mit der Paketmarke möglich. In diesem Rahmen ist auch der Tausch von Sommer- und Winterbekleidung, defekter Wäsche und die Anpassung der Wäschemengen vorzunehmen
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