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Außenkontakte

In der JVA Oldenburg werden Außenkontakte der Inhaftierten zu ihrer Familie, Verwandtschaft, Freunden und Bekannten unter den gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten über Telefonate, Schriftverkehr, Regel- und Langzeitbesuche unterstützt.

Telefonate können lediglich aus der Anstalt heraus geführt werden; eine telefonische Kontaktaufnahme mit den Inhaftierten über das anstaltseigene Telefonsystem ist nicht möglich.

Der aus- und eingehende Schriftverkehr der Inhaftierten wird grundsätzlich in Form einer diagonalen Textkontrolle überwacht. Neben Briefen werden auch Paketzusendungen angenommen. Für die Annahme bzw. den zugelassenen Inhalt eines Paketes ist allerdings ein genehmigter Antrag des Inhaftierten notwendig.

Regel- und auch Langzeitbesuche (d.h. ohne optische und akustische Überwachung durchgeführte „Familienbesuche“) werden nur auf Antrag der Inhaftierten genehmigt. Grundsätzlich werden die den Inhaftierten besuchenden Personen einer vorherigen Kontrolle unterzogen. Bei Untersuchungsgefangenen muss der Besucher in der Regel eine richterliche Besuchsgenehmigung vorlegen.

Im Rahmen der Prüfung von Langzeitbesuchen wird ein persönliches Kontaktgespräch mit den Besuchern geführt, das u.a. dazu dienen soll, den Besuchern die Besuchsbedingungen im Einzelfall näher zu bringen.

Langzeitbesucherraum der Justizvollzugsanstalt Oldenburg
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