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Die Abteilung Wilhelmshaven

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Allgemeines

Die Abteilung Wilhelmshaven ist eine Einrichtung des offenen Vollzuges. Sie wurde im Jahr 1908 als Marinearrestanstalt erbaut und im Laufe der Jahre vielfältig genutzt. Jahrzehntelang war die Abteilung eine selbstständige Anstalt. Am 01. Mai 2002 wurde sie aufgrund von landesweiten Umstrukturierungsmaßnahmen der Justizvollzugsanstalt Oldenburg angegliedert und seitdem aufwändig renoviert und saniert.

Die Abteilung kann mit bis zu 77 ausschließlich männlichen erwachsenen Gefangenen belegt werden, die einzeln oder in Doppelhafträumen untergebracht werden. Jede der insgesamt vier Stationen verfügt über einen eigenen Duschraum, einen Freizeitraum mit Küche sowie eine münzbetriebene Waschmaschine und einen Trockner.

Zum Strafvollzug werden Gefangene aufgenommen, die eine Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis max. 4 Jahren zu verbüßen haben. Zuvor ist die Geeignetheit für die Unterbringung im offenen Vollzug zu prüfen.

Arbeit

Unmittelbar nach der Aufnahme im offenen Vollzug erfolgt die Vermittlung eines Arbeitsplatzes in der Werkhalle oder aber außerhalb der Abteilung. Der offene Vollzug orientiert sich stark nach außen. Deshalb kommt dem Arbeitseinsatz eines Gefangenen als Freigänger, d.h. außerhalb des Vollzugs, eine große Bedeutung zu und wird durch die Vollzugsbehörde unterstützt.

In der Werkhalle stehen bis zu 30 Arbeitsplätze zur Verfügung. Hier werden überwiegend Montagearbeiten für eine Autozuliefererfirma sowie diverse Sortier-, Montage- und Demontagearbeiten ausgeführt.

Darüber hinaus sind Gefangene als sog. Hausarbeiter, Kammer- oder Küchenhelfer, Hof- und Gartenarbeiter sowie als Maler und Lackierer innerhalb der Abteilung beschäftigt.

Bildungs- und Behandlungsmaßnahmen

In der Abteilung Wilhelmshaven wird interessierten Gefangenen die Teilnahme an dem Projekt zur Beruflichen Resozialisierung und Nachsorge in Oldenburg (BRuNO) angeboten. Die Durchführung des Projektes obliegt dem bfw, Unternehmen für Bildung. Es handelt sich um eine nachhaltige Integrationsbegleitung und Einzelfallcoaching mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie einer persönlichen und sozialen Stabilisierung. Sie richtet sich an Gefangene, die in absehbarer Zukunft entlassen werden und kann bis zu 6 Monate nach der Entlassung in Anspruch genommen werden.

Gefangenen, die in der Küche arbeiten, wird die Maßnahme „Qualifizierungsbaustein für den Ausbildungsberuf Koch" angeboten. In dem von der Industrie und Handelskammer (IHK) Oldenburg vorgegebenen Baustein Einstiegsqualifizierung „Gastgewerbe - Speisenvorbereitung" werden Kenntnisse in den Tätigkeitsbereichen Speisenvorbereitung, Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung, Warenwirtschaft, Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Hygiene und Umweltschutz vermittelt. Die Ausbildung erfolgt durch theoretische und praktische Unterweisungen. Sofern der Teilnehmer die vorgesehenen Ausbildungsabschnitte durchlaufen hat, erfolgt in der Abteilung eine kleine theoretische und praktische Prüfung. Die Zielsetzung des Qualifizierungsbausteins wird von der örtlichen Industrie- und Handelskammer anerkannt und nach Abschluss der Maßnahme mit einem Zertifikat bestätigt. Das Zertifikat kann bei einer späteren Kochausbildung angerechnet werden.

Darüber hinaus wird von dem Leiter des Arbeitsbetriebes eine Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Lagerlogistik angeboten. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Maßnahme ebenfalls nach Maßgabe der örtlichen Industrie- und Handelskammer zertifiziert.

Bei geeigneter Vorbildung und bei Interesse ist auch der Besuch von Fortbildungsmaßnahmen bei externen Anbietern möglich. Die Abteilung steht in enger Verbindung mit der Volkshochschule, wo z.B. Kurse zum Erwerb von Schulabschlüssen angeboten werden.

Ferner besteht die Möglichkeit, über ein Bewerbungsportal ein Bewerberprofil zu erstellen und sich bei Arbeitgebern auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bewerben.

Vom Sozialen Dienst wird regelmäßig die Gruppenmaßnahme „Soziales Training" zur Erweiterung der Sozialkompetenz und zur Vorbereitung auf die Entlassung angeboten.

Ein Mitarbeiter des Psychologischen Dienstes der Hauptanstalt bietet regelmäßig eine Sprechstunde in der Abteilung an und steht für eine Einzelbetreuung zur Verfügung.

Bei Vorliegen einer Alkohol-, Spielsucht-, oder Weichdrogenproblematik besteht die Möglichkeit sich mit dem Problem im Rahmen einer internen Selbsthilfegruppe auseinanderzusetzen und nach Lockerungseignung mit externen Beratungsstellen zusammenzuarbeiten und ggf. eine Therapie einzuleiten. Sofern eine Aggressionsproblematik vorliegt, kann diese in Zusammenarbeit mit externen Gewaltberatern bearbeitet werden.

Sport und Freizeit

Die Abteilung verfügt über einen sehr schön angelegten Freistundenhof mit der Möglichkeit zum Freiluftschachspiel. Das Freizeitangebot innerhalb der Abteilung Wilhelmshaven ist wegen räumlich eingeschränkter Möglichkeiten leider überschaubar. Es umfasst aber immerhin die Möglichkeit für Tischtennis, Spinning, Kicker und Darts. Weiterhin steht eine gut sortierte Bücherei zur Verfügung. Die Gefangenen haben die Möglichkeit, außerhalb der Abteilung einmal die Woche am Fußballtraining und Lauftraining teilzunehmen, oder in der Schwimmhalle der Stadt schwimmen zu gehen. Als Mitglied in einem Sportverein oder im Fitnessstudio kann sich sportlich betätigen, wer über Vollzugslockerungen und entsprechende finanzielle Mittel verfügt.

Darüber hinaus existiert innerhalb der Abteilung eine (Gesellschafts-) Spielegruppe, freitags gibt es ein gemeinschaftliches Spielfilmangebot. Über das Jahr verteilt werden Gruppenaktivitäten wie z.B. eine Kanu- oder Fahrradtour, der Besuch des Vollzugsmuseums, ein Sommerfest und anderes durchgeführt.

Außenkontakte

Der Gefangene hat die Möglichkeit, pro Woche eine Stunde Besuch zu empfangen, sofern er noch nicht über die Eignung von Lockerungen verfügt.

Es besteht im Vollzugshaus Gelegenheit, über öffentliche Fernsprecher mit einer Telefonkarte oder mit Münzen zu telefonieren. Die Karte beschafft sich jeder Gefangene selbst. Der Besitz und die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Vollzug nicht erlaubt. Eigene Handys können bei Haftantritt abgegeben und in gesonderten Schließfächern verwahrt werden. Bei Lockerungseignung können diese zum Ausgang oder Urlaub zur Nutzung mitgenommen werden. Zudem hat jeder das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Vollzugslockerungen

Nach eingehender Prüfung und festgestellter Eignung, stehen bis zu zwei Besuchsausgänge pro Monat, mit bis zu 10 Stunden zur Verfügung. Für Sport außerhalb der Anstalt stehen den Inhaftierten bis zu drei mal zwei Stunden Ausgänge pro Woche Verfügung, sofern ein begleitetes Sportangebot genutzt wird und zusätzlich für den Einkauf und telefonieren bis zu zwei Ausgänge pro Woche, mit bis zu zwei Stunden. Der erste Ausgang wird in der Regel bei Selbststellern nach vier Wochen, bei festgenommenen Gefangenen nach sechs Wochen und bei Haftzeiten von über 3 Jahren nach 3 Monaten seit dem Zeitpunkt der Verlegung in den offenen Vollzug gewährt. Für externe Behandlungs- und Bildungsmaßnahmen oder aus wichtigem Anlass können zusätzliche Ausgänge beantragt werden. Urlaub wird in der Regel frühestens nach zwei Monaten Bewährung in Ausgängen oder im Freigang gewährt. Zur Vorbereitung der Entlassung kann zusätzlicher Urlaub nach § 17 Abs. 3 oder 4 NJVollzG genehmigt werden.

Gemäß § 12 NJVollzG soll ein Gefangener in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt und namentlich nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde. Er muss die charakterliche Befähigung zur korrekten Führung unter geringerer Aufsicht als im geschlossenen Vollzug besitzen und muss zu einer uneingeschränkten und loyalen Mitarbeit bereit sein. Die Eignung des Gefangenen für die Unterbringung im offenen Vollzug ist grundlegend von seinem Verhalten abhängig. Es wird erwartet, dass sich jeder Gefangene mit seiner persönlichen Lebenssituation und den Gründen, die zu seiner Inhaftierung geführt haben, auseinandersetzt. Die eigenständige Entlassungsvorbereitung nimmt im offenen Vollzug ebenfalls einen breiten Raum ein. Zur Vorbereitung werden die Gefangenen bei Bedarf von Bediensteten und Fachdiensten unterstützt. Die Gefangenen kümmern sich während ihrer Vollzugslockerungen um eine Unterkunft, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, alle erforderlichen Dokumente und ggf. um eine Beratung bzw. Behandlung in einer anderen Einrichtung. Im Rahmen des Übergangsmanagements werden frühzeitig externe Kooperationspartner und der AJSD eingeschaltet, um den Gefangenen beim Übergang von der Haft in die Freiheit die entsprechende Unterstützung zu geben und sie auch nach der Entlassung angemessen betreuen zu können. Nur durch eine dauerhafte Integration kann eine erneute Straffälligkeit und Inhaftierung vermieden werden.

Abteilung Wilhelmshaven  
JVA Oldenburg Abteilung Wilhelmshaven

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Palm

Justizvollzugsanstalt Oldenburg
Abteilung Wilhelmshaven
Dienstleiter
Ölhafendamm 2
26384 Wilhelmshaven
Tel: +49 4421 9371-0
Fax: +49 4421 9371-71

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